Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegekasse — viele davon werden von uns direkt abgerechnet, ohne dass Sie selbst zahlen müssen.
Kostenloses Beratungsgespräch vereinbarenDer MDK bewertet Ihre Selbstständigkeit in 6 Bereichen auf einer Punkteskala. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten — erhebliche Beeinträchtigung im Alltag.
Mit Pflegegrad 2 können die meisten Menschen weiterhin zuhause leben — mit der richtigen Unterstützung durch Angehörige und professionelle Dienste.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 332 €/Monat | Für häusliche Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen | bis 761 €/Monat | Professionelle ambulante Pflegedienste |
| Entlastungsbetrag §45b | 131 €/Monat | Für Betreuung wie BMD — direkt abrechenbar |
| Verhinderungspflege | bis 1.612 €/Jahr | Wenn die Pflegeperson verhindert ist |
| Kurzzeitpflege | bis 1.774 €/Jahr | Zeitlich begrenzte stationäre Pflege |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 €/Monat | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
Sie beantragen den Entlastungsbetrag einmalig bei Ihrer Pflegekasse — wir helfen Ihnen dabei. Das dauert nur wenige Minuten.
Wir beginnen mit der regelmäßigen Betreuung nach §45 SGB XI — Gesellschaft, Alltagsbegleitung, Entlastung für Angehörige.
BMD rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche — bis zu 131 € monatlich sind vollständig gedeckt.
Wir erklären Ihnen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie den Entlastungsbetrag bei BMD nutzen können.