WhatsApp
Leistungen Pflegekasse Ablauf Über uns FAQ Karriere Termin buchen
§45 SGB XI

131 € im Monat — Ihr Entlastungsbetrag. Einfach einlösen.

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen zu — unabhängig davon, ob Sie zuhause oder stationär betreut werden. Viele Familien lassen dieses Geld ungenutzt verfallen.

Jetzt einlösen — kostenloses Erstgespräch
Ab Pflegegrad 1 131 € monatlich Nicht übertragbar auf Folgejahr

Der Entlastungsbetrag — kurz erklärt.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat — für alle Pflegegrade 1–5 gleich. Er steht allen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 zu. Er ist für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen — zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder soziale Betreuung.

Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen ihn nicht zusätzlich beantragen, sondern lediglich bei einem zugelassenen Anbieter wie BMD Betreuung einlösen.

Wichtig zu wissen

Der Betrag wird nicht ausgezahlt — er wird direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand.

3 Schritte — und BMD übernimmt den Rest.

Sie müssen nichts vorstrecken, nichts ausfüllen und keine Belege sammeln. Wir kümmern uns um den gesamten Verwaltungsteil.

1
Schritt 1

Erstgespräch

Wir klären gemeinsam Ihre Situation, den Pflegegrad und welche Leistungen wirklich zu Ihrem Alltag passen — telefonisch oder bei Ihnen zuhause.

2
Schritt 2

Betreuung beginnt

Unsere Alltagsbegleiter kommen zu Ihnen nach Hause — verlässlich, einfühlsam und in dem Rhythmus, den Sie sich wünschen.

3
Schritt 3

Abrechnung läuft

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram, keine Vorkasse, kein Aufwand für Sie oder Ihre Familie.

Diese Leistungen können Sie mit dem Entlastungsbetrag finanzieren.

Alles, was den Alltag spürbar leichter macht — und was die Pflegekasse als anerkannte Entlastungsleistung erstattet.

Gesellschaft & Gespräch

Regelmäßiger Besuchsdienst, gemeinsame Aktivitäten und ein offenes Ohr für alles, was beschäftigt.

Haushaltshilfe

Einkäufe, leichte Hausarbeit, Wäsche und das Zubereiten kleiner Mahlzeiten — damit das Zuhause Zuhause bleibt.

Begleitung zu Terminen

Arzt, Apotheke, Behörden oder Therapie — wir bringen Sie hin, bleiben dabei und wieder zurück.

Aktivierung & Spaziergänge

Gedächtnistraining, Bewegung im Freien und kleine Rituale, die Kraft und Lebensfreude erhalten.

Vorlesen & Unterhaltung

Zeitungen, Lieblingsbücher, Hörbücher und Gespräche, die den Tag strukturieren und beleben.

Digitale Unterstützung

Smartphone einrichten, Video-Calls mit Familie, sicher im Netz — moderne Nähe für jeden Tag.

Fragen zum Entlastungsbetrag

Nicht genutzte Beträge können bis zu sechs Monate auf das Folgejahr übertragen werden — spätestens zum 30. Juni des Folgejahres verfallen sie. Danach sind die Ansprüche unwiederbringlich verloren.
Nein. Der Entlastungsbetrag wird ausschließlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit zugelassenen Anbietern abgerechnet — eine Barauszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Ja. Der Anspruch besteht ab dem anerkannten Pflegegrad 1. Wir unterstützen Sie auch dabei, einen Pflegegrad zu beantragen, falls dieser noch nicht vorliegt.
Ja. Sie können den Betrag flexibel auf mehrere zugelassene Anbieter aufteilen — zum Beispiel Alltagsbegleitung und Tagespflege parallel. Jeder Anbieter rechnet seinen Anteil eigenständig mit der Pflegekasse ab.
Gar nicht — bei BMD Betreuung übernehmen wir die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung, alles Weitere läuft im Hintergrund.

Lassen Sie Ihren Entlastungsbetrag nicht verfallen.

Wir prüfen gemeinsam, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal einsetzen können — unverbindlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Kostenloses Erstgespräch buchen